Sichere Wanddurchführung von Verbindungsleitungen durch brennbare Bauteile Notwendigkeit: Die Rauchrohrdurchführungen durch Wände aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Bestandteilen (z.B. Holzrahmenoder Holzständerbauweise) sind in Österreich in den Bauverordnungen der Länder nicht eindeutig geregelt. Gerade hier ist aber ein geprüftes Bauteil notwendig, um dem Verarbeiter und dem Bauherren Sicherheit zu bieten
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